K-Prüfung
Die Vielzahl der Gurtzeug-Containerformen erfordert eine fachmännische Prüfung der Auslösbarkeit des integrierten Rettungsgerätes. Nicht jedes Rettungsgerät lässt sich in beliebiger Weise in jeden Gurtzeug-Außencontainer funktionsgerecht integrieren.
Die Kompatibilitätsprüfung ist bei der Erstkombination von Gurtzeug und Rettungsgerät vorzunehmen.
Die K-Prüfung hat folgende Bestandteile:
- Prüfung der Musterprüfdaten von Rettungsgerät und Gurtzeug auf Übereinstimmung mit den Erfordernissen des Piloten.
- Sicherheitsmitteilungen des DHV bzw. Herstellers zu dem Gerät werden überprüft
- Fachgerechter Einbau des Rettungsgerätes.
- Ermittlung der Auslösekraft.
- Probeauslösungen.
- Fachgerechter Wiedereinbau des Rettungsgerätes.
- Eintrag der K-Prüfung in den Pack- und Prüfnachweis des Rettungsgerätes.
Die K-Prüfung soll sicherstellen, dass die Auslösung des Rettungsgerätes unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten (bevorzugte Pilotenposition im Gurtzeug, biometrische Parameter wie Armlänge und Kraft des Piloten) sicher und problemlos erfolgen kann.