Verantwortlich für den Inhalt dieser Homepage ist die Firma:
Kontest Gmbh
Gut Grauhof 1
38644 Goslar
Germany
Eintragung am Amtsgericht Braunschweig HRB 201162
Steuernummer: 21/208/01015 USt-IdNr.: DE258727552
Geschäftsführer: Konrad Görg
Tel.: +49 5321 3175239
www.kontest.eu
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
kontest GmbH, Gut Grauhof 1, D-38644 Goslar
1. Vertragsabschluß und Vertragsgrundlagen
1.1 Für dieses und alle Folgegeschäfte, d.h. Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen mit dem Kunden gelten (spätestens mit Entgegennahme der Ware, insbesondere bei telefonischer Bestellung) nur diese Bedingun-gen, nicht jedoch anderslautende Bedingungen des Kunden, und zwar auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals aus-drücklich widersprechen. Abweichungen durch Individualabreden bedürfen der Schriftform. Willenserklärungen von und an bzw. Vereinbarungen mit Vertretern und/oder Mitarbeitern werden erst durch schriftliche Bestätigung der Vertragspartner rechtswirk-sam. Der Kunde ist an sein gegenüber der kontest GmbH abgegebenes Vertragsangebot 30 Tage ab Eingang der Willenserklärung bzw. bis zur Vertragsannahme gebunden.
1.2 Sämtliche Angebote sind stets freibleibend, Verträge kommen nur durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung nach Bestel-lung zustande. Alle mündlichen, insbes. auch telefonische Ne-ben- und Ergänzungsabreden, auch solche über die Ausführung der Bestellung, bedürfen unserer gesonderten schriftlichen Bes-tätigung. Unser Schweigen auf nachträgliche Abänderungs- und/oder Ergänzungswünsche bedeutet Ablehnung. Änderun-gen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schrift-form. Ebenso die Aufhebung dieser Schriftformerfordernis.
1.3 Die unseren Angeboten und Verträgen zugrundeliegenden Un-terlagen, beispielsweise Abbildungen, Zeichnungen, Angaben über Maße, Funktionen, Gewichte und DIN-Normen, sowie sämt-liche Prospektangaben und Angaben in sonstigen Druckschriften sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eine Zusicherung bestimmter Ei-genschaften liegt nur dann vor, wenn eine entsprechende Erklä-rung ausdrücklich erfolgt ist.
1.4 Zu Änderungen, die eine vertragsgemäße Funktionsfähigkeit unserer Liefergegenstände durch Gewichts- oder Maßabwei-chungen bzw. Farbabweichungen nicht beeinträchtigen, sind wir jederzeit berechtigt, ohne dass dadurch der Vertragsinhalt im üb-rigen berührt wird. Der Käufer kann hieraus keine Rechte ablei-ten.
1.5 kontest GmbH behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und allen anderen Angebotsunterlagen vor. Solche Unterlagen dürfen Drit-ten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben, sofern der Auftrag nicht erteilt wird.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO inklusive der jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Lager der kontest GmbH ausgenommen Waren und Produkte die in der Kategorie PARASELL angeboten werden (siehe Parasell AGB). Als verbindliche Preise geltend die in unseren für den jeweiligen Zeitraum gülti-gen Preislisten genannten Preise. Preiserhöhungen werden nur wirksam, soweit die Lieferung der Produkte später als drei Mona-te nach Vertragsabschluß erfolgt.
2.2 Eine etwaige Rabattgewährung erfolgt nach Maßgabe der jewei-ligen Rabattvereinbarung.
2.3 Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung, im Falle eines vom Kunden verursachten Lieferverzugs zum Tag unserer Versand-bereitschaft ausgestellt. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zahlbar innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum. Werden Mahnungen notwendig, so berechnen wir eine pauschale Mahn-gebühr von EURO 20,--.
Alle Zahlungen sind ausschließlich an die in der Rechnung an-gegebenen Konten zu richten.
2.4 Kommt der Kunde mit seinen Abnahme- oder Zahlungsverpflich-tungen oder mit seinen Verpflichtungen aus Ziffer 5 (Eigentums-vorbehalt) ganz oder teilweise in Rückstand, stellt er seine Zah-lungen ein oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfah-rens über das Vermögen des Kunden gestellt, dann werden sämtliche andere Forderungen unsererseits aus der laufenden Geschäftsverbindung zur Zahlung fällig, auch wenn Wechsel oder Schecks mit späterer Fälligkeit laufen.
2.5 Entgegennahme von Wechseln ist grundsätzlich ausgeschlos-sen, gilt in jedem Fall aber nur so lange als Kaufpreisstundung, als sich die Verhältnisse des Kunden nicht verschlechtern. Wechselspesen sind sofort zu bezahlen. Für rechtzeitige Vorle-gung, Protesterhebung und/oder Wechselrückleitung haften wir nicht. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Auslandslieferungen erfolgen nur gegen Vorkasse, oder unwi-derrufliches, bei unserer Bank zu erstellendes, bestätigtes und spesenfreies Dokumentenakkreditiv. Eventuelle Wechsel-, Scheck- oder Akkreditivkosten gehen zu Lasten des Käufers.
2.6 Bei Zahlungsverzug sind unbeschadet weitergehender Ansprü-che Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch in Höhe von 8 % zu entrichten.
2.7 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehal-tungsrechts wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechts-kräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
2.8 Wir sind berechtigt, Teillieferungen aus einem Gesamtauftrag gesondert zu fakturieren.
2.9 Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen zur Begleichung des ältesten Schuldpostens zuzüglich Zinsen zu verwenden, auch wenn der Kunde anderweitige Bestimmungen trifft. Der Kunde verzichtet insoweit auf die Einrede der Verjährung.
2.10 Nehmen wir Waren aus Gründen zurück, die der Kunde zu vertreten hat, so haben wir Anspruch auf Erstattung entgange-nen Gewinns, aufgewandter Kosten und einer angemessenen Wertminderung.
3. Gefahrenübergang und Versand
3.1 Die Lieferungen erfolgen nach Anweisungen des Käufers, un-versichert und für Rechnung und - auch wenn freie Lieferung vereinbart ist - auf Gefahr des Kunden. Mit der Übergabe der Waren an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Ver-lassen unseres Auslieferungslagers, geht die Gefahr auf den Kunden über. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden oder infolge von Umständen, die von uns nicht zu vertreten sind, ver-zögert, so tritt der Gefahrübergang bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft ein.
3.2 Die Verpackungs- und Versandkosten werden zum Selbstkos-tenpreis berechnet.
4. Lieferung, Lieferzeit, Lieferpflichten, Abnahme
4.1 Die bestätigten Lieferfristen bzw. Liefertermine sind für uns unverbindlich. Sie stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung, und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde im Verzug ist.
4.2 Teillieferungen sind zulässig.
4.3 Sind wir in Verzug, hat uns der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist, die mindestens zwei Wochen betragen muss, zu setzen. Nach Fristablauf darf er vom Vertrag nur insoweit zurücktreten, als die Ware bis dahin nicht bereits abgesandt war. Bei Teilverzug darf er vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn die teilweise Erfüllung für ihn kein Interesse hat. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, Schadenersatzansprüche jedoch nur nach Maßgabe von Ziff. 7.
4.4 Höhere Gewalt oder unvorhersehbare und von uns unverschuldete Ereignisse, die eine Lieferung nachträglich wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Streiks, Aussperrungen bei uns oder Zulieferanten, nachträgliche Materialverknappungen, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Import- und/oder Exportrestriktionen bzw. -verbote oder fehlerhafte bzw. nicht termingerechte Selbstbelieferung seitens unserer Zulieferanten berechtigen uns, nach Mitteilung des Hindernisses an den Kunden die Lieferung um die Behinderungsdauer zuzüglich angemessener Wiederanlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Geben wir keine Erklärung ab, kann er zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, Schadenersatzansprüche jedoch nur nach Maßgabe von Ziff. 7.
4.5 Wird der Versand oder die Anlieferung aus Gründen, die im Risikobereich des Kunden liegen, verzögert, dann sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von zwei Wochen anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4.6 Der Kunde darf die Abnahme nicht verweigern, wenn ein etwaiger Mangel die Gebrauchsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigt und wir unsere Pflicht zur Mängelbeseitigung anerkennen. Besteht ein Liefergegenstand aus mehreren selbständig nutzungsfähigen Einheiten, dann darf, wenn lediglich ein Teil der Einheiten mit Mängeln behaftet ist, die Abnahme hinsichtlich der übrigen Einheiten nicht verweigert werden.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen und Ansprüche einschließlich sämtlicher Saldoforderungen, aus Kontokorrent und etwaiger uns gegen den Kunden - aus welchem Rechtsgrund auch immer - zustehender Ansprüche auf Freistellung von auf Wunsch des Kunden übernommenen Haftungsrisiken oder Verbindlichkeiten - z. B. aus Wechseln - werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt.
5.2 Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne uns zu verpflichten. Erfolgt die Verarbeitung oder Umbildung zusammen mit uns nicht gehörenden Gegenständen, dann erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwerts unserer Ware zum Fakturenwert oder mangels Fakturenwert zum Zeitwert der anderen verarbeiteten Gegenstände. Für den Fall, dass unsere Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden wird, wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden anteilmäßig im Verhältnis des Faktu-renwertes unserer Waren zum Fakturenwert oder mangels Fakturenwert zum Zeitwert der Hauptsache auf uns übergeht. Ware, an der uns Eigentum oder Miteigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
5.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er uns gegenüber nicht im Verzug ist, seine Zahlungen nicht eingestellt hat und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder anderweitige Überlassungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versi-cherungsleistungen, Forderungen aus unerlaubter Handlung etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab, Forderungen aus einer Verwertung von Vorbehaltswaren, an der uns lediglich Miteigentum zusteht, jedoch nur anteilig in Höhe unseres Miteigentumsanteils. Der Kunde ist bis auf weiteres widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen auf unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Auf unser Verlangen wird uns der Kunde die vollständigen Anschriften seiner Schuldner mitteilen und diesen die Abtretung anzeigen.
5.4 Der Kunde wird die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns verwahren, in ordnungsgemäßem Zustand halten und in einem kaufmännischer Sorgfalt entsprechenden Umfang auf seine Kosten versichern. Für Schäden irgendwelcher Art an gelieferten Produkten haftet bis zur vollständigen Bezahlung auch ohne Verschulden der Käufer. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, z.B. durch Pfändung, wird der Kunde auf unser (Mit)-Eigentum hinweisen, dem Eingriff sofort widersprechen und uns unverzüglich benachrichtigen. Die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter trägt der Kunde, sofern sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können. Der Kunde ist verpflichtet, uns Einblick in seine Bücher zu gewähren, soweit dies zur Ausübung unserer Rechte sachdienlich ist.
5.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, sofort die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zustünde, die Geschäftsräume des Kunden zu betreten, die Vorbehaltsware an uns zu nehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Geltendmachung unserer Rechte, insbesondere eine Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
5.6 kontest GmbH ist berechtigt, nach angemessener Frist über die Produkte, für die Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde, anderweitig zu verfügen und bei Zahlung den Käufer mit angemessener neuer Lieferfrist zu beliefern.
6. Haftung für Mängel
6.1 Der Kunde hat die empfangenen Waren unverzüglich nach Erhalt auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaf-ten zu untersuchen und muss zur Vermeidung des Verlustes von Gewährleistungsansprüchen erkennbare Mängel unverzüglich, längstens innerhalb einer Woche nach Auslieferung, verdeckte Mängel nach Entdeckung, schriftlich rügen.
6.2 Wir haften für eine dem Stand der Technik entsprechende Feh-lerfreiheit der Gegenstände und übernehmen für die Dauer von 1 Jahr – in den Fällen der §§ 475 Abs. 2 und 479 Abs. 1 BGB (Verbrauchsgüterkauf) für die Dauer von 2 Jahren – nach Liefe-rung folgende Verpflichtungen: Sind die Gegenstände fehler-/oder schadhaft, so werden wir den Mangel kostenlos - ggf. un-ter Verwendung neuer Ersatzteile - beseitigen oder nach unserer Wahl Ersatzlieferung vornehmen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf Schäden, die infolge des Mangels an anderen Lie-fergegenständen entstehen sollten. Die mangelhaften Gegens-tände und Teile stehen uns zu. Der Kunde gewährt uns zur et-waigen Mängelbeseitigung eine angemessene Zeit und Gele-genheit. Verweigert der Kunde dies, sind wir von der Gewährleis-tung befreit.
Bei zweimaligen Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatz-lieferung auch binnen einer vom Kunden schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6.3 Mängelansprüche bestehen aber nicht, wenn Mängel auf un-sachgemäßer Benutzung, Bedienung oder Pflege bzw. mangel-hafter Wartung oder auf sonstigen gewaltsamen Einwirkungen beruhen, oder wenn Liefergegenstände in ungeeigneter Umge-bung aufbewahrt oder an Liefergegenständen zu Reparatur- oder zu anderen Zwecken von Personen gearbeitet wurde, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich befugt waren.
6.4 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfül-lung oder Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbe-sondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausge-schlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Ge-genstand der Nachlieferung nachträglich an einen anderen Ort als unseren Geschäftsstandort gebracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzich-ten wir nicht auf die Einrede nicht ordnungsgemäßer Mängelrü-ge.
6.5 Schadensersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigen-schaften sind ausgeschlossen, soweit sich unsere Zusicherun-gen lediglich auf die Vertragsgemäßheit unserer Lieferungen erstrecken. Im übrigen gilt Ziffer 7.
6.6 Der Kunde verpflichtet sich beim Erwerb eines Gleitschirmes, Gurtzeuges oder Rettungsgerätes die mitgelieferte Bedienungs-anleitung zu beachten und Kontroll- und Einweisungsflug durch den Hersteller, oder einen vom Hersteller anerkannten Dritten durchführen zu lassen.
7. Allgemeine Haftungsbegrenzung
7.1 Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Haupt- oder Neben-pflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mängelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonsti-gen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, auch soweit sie auf Handlungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Verwenderin beruhen. Dies gilt nicht, soweit zwingend ge-haftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.2 Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach wie folgt be-grenzt: Der Schadensersatz darf den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertrag-sabschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die wir ge-kannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. Unabhän-gig davon sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach auf den Kaufpreis des verzögerten oder ausgebliebenen Teiles der jeweiligen Lieferung beschränkt.
7.3 Im Falle einer Schadensersatzpflicht nach Ziff. 4.4 beschränkt sich der an den Käufer zu leistende Schadensersatz auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlußes vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf 10 % des Wertes desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der in Folge der Verspätung bzw. Nichtliefe-rung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann.
7.4 Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren innerhalb den Fristen wie sie für die Mängelhaftung (Ziff. 6.2) geregelt sind, seit Kenntnis des Kunden von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen.
7.5 Die persönliche Haftung unserer Organe und Angestellten, die als unsere Erfüllungsgehilfen tätig geworden sind, ist ausge-schlossen.
7.6 Die kontest GmbH übernimmt keine Haftung für die Funktion und Sicherheit der Produkte. Es gelten die Gebrauchs- und Wartungsanleitungen sowie die Garantiebedin-gungen der kontest GmbH.
Für Schäden, die sich aus der Benutzung der von uns geliefer-ten Ware, auch an anderen Gegenständen ergeben, haftet kontest GmbH nicht.
8. Sonstige Bestimmungen
8.1 Die Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von kontest GmbH.
8.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unter-liegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutsch-land. Die Anwendung der Einheitlichen Gesetze über den inter-nationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
8.3 Erfüllungsort ist Sitz der kontest GmbH.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten einschließlich Scheck- und Wechselklagen ist Fürstenfeldbruck, sofern der Kunde Voll-kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutsch-land hat oder seinen Wohn- oder Geschäftssitz nach Vertrag-sabschluß ins Ausland verlegt. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verkla-gen
8.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmun-gen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen.
8.5 Machen wir stillschweigend keinen Gebrauch von uns zustehenden
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kontest GmbH unter www.kontest.eu sind gültig
(Zusätzliche AGB – Parasell)
1. Es handelt sich bei dem Service Parasell um eine Kombination aus einer Handwerksleistung
und einem Kommissionsgeschäft.
2. Bei der Begutachtung und Bewertung eines Gleitschirms ist unbedingt zu beachten, dass es
sich hierbei nicht um einen ausführlichen Check handelt. Die Firma Kontest GmbH bietet
einen ausführlichen Check an, durch diesen dann erst die Lufttüchtigkeit durch die Firma
Kontest GmbH gewährleistet werden kann.
3. Die Begutachtung beruht alleine auf einer Sichtkontrolle (Tuch, Leinen, Tragegurte) und einer
Messung der Tuchwerte von Ober- und Untersegel.
4. Sollte sich bei der Messung der Tuchwerte herausstellen, dass der Gleitschirm nicht mehr
lufttüchtig ist, so kann die Firma Kontest GmbH in Absprache mit dem Kunden den
Gleitschirm entweder kostenlos entsorgen oder gegen die Bezahlung der Angebotsgebühr
den Schirm ohne Versandkosten zurückschicken.
5. Das der Firma Kontest GmbH anvertraute Produkt verbleibt weiterhin im Besitz des Kunden,
der darüber zu jeder Zeit verfügen kann indem er schriftlich den Wunsch äußert, dass die
Kontest GmbH ihm das Produkt innerhalb einer zumutbaren Zeit auf Kosten des Kunden
zuschickt.
6. Nach Eingang der Angebotsgebühr wird Kontest GmbH so schnell wie möglich (innerhalb von
maximal 7 Arbeitstagen) die Begutachtung des Schirmes vornehmen und diesen auf der
Webseite unter der Rubrik Parasell einstellen.
7. Der Gleitschirm verbleibt für maximal 13 Monate im Lager und auf der Webseite in der Rubrik
Parasell der Kontest GmbH. Sollte innerhalb von 13 Monaten kein Käufer gefunden worden
sein, wird der Schirm in Absprache mit dem Kunden entweder kostenlos entsorgt oder auf
Kosten des Kunden ihm zugeschickt.
8. Der Kunde gibt einen gewünschten Preis für sein Produkt bei Auftragvergabe an. Möchte er
diesen Preis im Verlauf der Zeit ändern, so kann er das jederzeit ohne weitere enstehende Kosten tun.
9. Die Firma Kontest GmbH verkauft den Gleitschirm und verschickt diesen erst dann an den
Käufer, wenn durch diesen das Geld per Überweisung auf dem Konto der Kontest GmbH
eingegangen ist. Am selben Tag wird dann der Kunde unterrichtet und ihm wird eine
Gutschrift per Email zugesandt über den Betrag der Kaufsumme abzüglich der
Verkaufsprovision, die zu dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag zwischen Kunde und der
Kontest GmbH gültig war, geschlossen wurde. Der Betrag wird dann umgehend auf das Konto
des Kunden überwiesen.
10. Der Gleitschirm ist bis zu einem Wert von 500€ im Lager und auf dem Transportweg zu einem
Käufer des Kunden versichert – sollte von Seiten des Kunden ein höherer Versicherungswert
gewünscht werden so ist dies nach Rücksprache mit der Kontest GmbH jederzeit möglich. Die
Gefahrenübernahme vom Kunden zum Käufer findet mit Übergabe des Paketes zum
Paketdienst statt, so dass beim Kauf, der Käufer die Kontest GmbH um eine höhere
Versicherung beim Versand bitten muss und deren Kosten im Vorfeld klären muss.
11. Sollte eine der vorangegangenen Bedingungen aufgrund rechtlicher Begebenheiten nicht
gültig sein, so bleiben unbeachtet davon die anderen Bedingungen bestehen.
12. Für die Waren und Produkte, die in der Kategorie Parasell angeboten werden,
kann keine Mehrwehrtsteuer ausgewiesen werden, da sie im Kundenauftrag verkauft werden.
Kontest GmbH (im Folgenden "kontest") räumt dem Käufer für 14 Tage ab Erhalt der Ware ein Widerrufsrecht per E-Mail an This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it oder per Post an kontest GmbH, Gut Grauhof 1, 38644 Goslar ein.
Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder die Rücksendung der bestellten Ware an kontest GmbH, Gut Grauhof 1, 38644 Goslar.
Ein Recht auf Widerruf bzw. ein Recht auf Rückgabe gilt ausdrücklich nicht
- bei vom Käufer geöffneter, entsiegelter, gebrauchter oder anderweitig veränderter Ware,
- bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden,
- bei Waren, die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind,
- bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind,
- bei gebrauchter Ware (u.a.Parasell)
- bei Lieferung von Zeitungen und Zeitschriften.
Das Widerrufsrecht und das Recht auf Rückgabe nach Fristablauf sind ausgeschlossen.
Der Käufer haftet gegenüber kontest für Wertminderungen oder Beschädigungen der Waren, die durch schuldhaftes Verhalten des Käufers verursacht wurden. Hat der Käufer die Ware genutzt, so hat er die Nutzung zu entgelten.
Die Kosten für die Rücksendung trägt der Käufer.
kontest ist nicht verpflichtet, unfrei zurückgesandte Ware anzunehmen. Entspricht die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware, werden die Kosten der Rücksendung unabhängig vom Bestellwert erstattet.
Zwingende gesetzliche Vorschriften, die die Haftung des Käufers weiter einschränken, bleiben unberührt.
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